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Notariat
Als öffentliche Urkundspersonen (Notare) sind wir dafür verantwortlich, alle beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäfte innerhalb unserer Zuständigkeit zu beurkunden oder öffentliche Beglaubigungen vorzunehmen.

Beurkundungen
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Testamente
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Eheverträge
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Erbverträge und Erbverzichtserklärungen
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Kombinierte Ehe- und Erbverträge
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Vermögensverträge
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Vorsorgeaufträge
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Gründung von Gesellschaften (z. B. AG, GmbH, Stiftungen)
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Umstrukturierungen wie Fusionen und Umwandlungen
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Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
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Änderungen der Statuten (z. B. Firmenzweckänderungen oder Sitzverlegungen)
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Bürgschaften

Beglaubigungen
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Unterschriften
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Handzeichen
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Kopien
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Abschriften
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Auszüge
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Übersetzungen
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